Der Landtag: der rheinland-pfälzische Landtag besteht aus 101 Abgeordneten, er hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz, im Deutschhaus. Die wichtigsten Aufgaben dieses obersten Organs der politischen Willensbildung in Rheinland-Pfalz sind:

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politische, öffentliche Diskussion unterschiedlicher Interessen

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die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Landesregierung

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die Landesgesetzgebung

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die Kontrolle der Landesregierung und der –verwaltung

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die Verabschiedung des Haushaltes des Landes

Wichtige Themenfelder, zu denen der Landtag Gesetze erlassen kann sind:

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Bildung

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Polizei

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Rundfunk

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Kommunalrecht

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Verwaltungsorganisation

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Abgeordnete: Der Landtag setzt sich in der Regel aus 101 Abgeordneten zusammen. Artikel 79 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz lautet:
“Der Landtag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.“ Alle Abgeordneten des Landtages haben die gleichen Rechte und Pflichten. Abgeordnete sind berufen, an der Arbeit des Parlaments teilzunehmen. Zu den Befugnissen der Abgeordneten u.a. zählen: das Rede- und das Stimmrecht; die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und Informationsrechts des Parlaments gegenüber der Regierung; das Recht, sich an im Parlament stattfindenden Wahlen zu beteiligen  und parlamentarische Initiativen zu entwickeln; das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen.

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