Der Landtag: der rheinland-pfälzische Landtag besteht aus 101 Abgeordneten, er hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz, im Deutschhaus. Die wichtigsten Aufgaben dieses obersten Organs der politischen Willensbildung in Rheinland-Pfalz sind:
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politische, öffentliche Diskussion unterschiedlicher Interessen | |
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die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Landesregierung | |
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die Landesgesetzgebung | |
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die Kontrolle der Landesregierung und der –verwaltung | |
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die Verabschiedung des Haushaltes des Landes |
Wichtige Themenfelder, zu denen der Landtag Gesetze erlassen kann sind:
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Bildung | |
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Polizei | |
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Rundfunk | |
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Kommunalrecht | |
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Verwaltungsorganisation |
Abgeordnete:
Der Landtag setzt sich in der Regel aus 101 Abgeordneten zusammen. Artikel 79
der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz lautet:
“Der Landtag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie sind
Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge
nicht gebunden.“ Alle Abgeordneten des Landtages haben die gleichen Rechte
und Pflichten. Abgeordnete sind berufen, an der Arbeit des Parlaments
teilzunehmen. Zu den Befugnissen der Abgeordneten u.a. zählen: das Rede- und
das Stimmrecht; die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und
Informationsrechts des Parlaments gegenüber der Regierung; das Recht, sich an
im Parlament stattfindenden Wahlen zu beteiligen
und parlamentarische Initiativen zu entwickeln; das Recht, sich
mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen.